Die Krankenkasse bezahlt aus der obligatorischen Grundversicherung
Wartgeld oder Pikettgeld
Als Hebamme leiste ich den werdenden Eltern drei Wochen vor und zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin ET Bereitschaftsdienst für die Wochenbettbetreuung. Selbstverständlich besuchen wir Hebammen die Familie auch am Wochenende und Feiertagen wenn es nötig ist (z.B. um wichtige Bluttest abzunehmen, bei Stillproblemen etc.) und beantworten Fragen persönlich am Telefon oder per SMS nicht nur während Bürozeiten.
Die Entschädigung für diesen Bereitschaftsdienst ist keine Grundleistung der Krankenkasse und der Pauschalbetrag von Fr. 250.00 wird der Wöchnerin von der Hebamme direkt in Rechnung gestellt.
Je nach Wohngemeinde besteht die Möglichkeit, die Pikettpauschale zurück erstatten zu lassen.